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Trennung

Freiwillige Trennung

Wenn Sie und Ihr/e Partner/in vereinbaren, sich auf freiwilliger Basis zu trennen, müssen Sie dies dem Einwohnerdienst unter Angabe der neuen Adresse und des Trennungsdatums mitteilen.

Ausländische Ehepaare lassen uns zudem ihren Ausländerausweis zur Adressänderung zukommen.

Gerichtliche Trennung

Wird eine gerichtliche Trennung Ihrer Ehe verfügt, müssen Sie dies dem Einwohnerdienst unter Angabe der neuen Adresse mitteilen. Zudem benötigen wir eine Kopie der gerichtlichen Trennungsverfügung.

Ausländische Ehepaare lassen uns zudem ihren Ausländerausweis zur Adressänderung zukommen.

Zugehörige Objekte

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.